AGB'S
§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Michael Christen Photography durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(2) Der Auftragnehmer führt den Auftrag persönlich aus. Ein Anspruch auf eine bestimmte fotografierende Person besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Bildwerke, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (digitale Dateien, Drucke, Online-Galerien usw.). Die Fotografien gelten als urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von Art. 2 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG).
(4) Der Auftragnehmer ist in der künstlerischen Gestaltung, Bildauffassung und technischen Umsetzung frei. Reklamationen hinsichtlich des fotografischen Stils, der Bildbearbeitung oder der subjektiven Bildwirkung sind ausgeschlossen. Beautyretuschen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die Bilder werden optimiert und im Stil von Michael Christen Photography bearbeitet.
(5) Bei Personenaufnahmen verpflichtet sich der Auftraggeber, die anwesenden Gäste über die fotografische Begleitung zu informieren. Die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen gemäss Art. 28 ZGB bleiben jederzeit gewahrt. Eine Veröffentlichung von Fotografien durch den Auftragnehmer erfolgt ausschliesslich nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers sowie der erkennbaren Personen.
(6) Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in welchem sämtliche Leistungen und die vereinbarte Vergütung festgehalten sind. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(7) Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Zahlung der Terminreservationsgebühr zustande.
(8) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber zu prüfen und durch schriftliche Bestätigung oder Zahlung der Terminreservationsgebühr zu akzeptieren.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Das Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen des Auftrages erstellten Fotografien verbleibt ausschliesslich beim Fotografen. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur ausschliesslich privaten und nicht kommerziellen Verwendung der Fotografien ein.
(3) Jegliche kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung zu Werbezwecken, Weitergabe an Dritte, Verkauf, Vermietung oder Bearbeitung der Fotografien (z. B. Filter, Zuschnitt, Retuschen, KI-Bearbeitung oder Fotomontagen) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotografien für Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Portfolio, Blog, Printprodukte) zu verwenden (Brautpaare werden aber immer angefragt).
(6) Der Auftraggeber kann einer Nutzung zu Werbezwecken jederzeit schriftlich widersprechen. Der Widerspruch gilt ausschliesslich für zukünftige Veröffentlichungen.
(7) Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial in hoher Auflösung im JPG-Format. Die Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen.
(8) Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten ist nicht Bestandteil des Auftrages. Eine freiwillige Datensicherung erfolgt ohne Gewähr in der Regel bis maximal ein Jahr nach dem Auftragsdatum.
§ 3 Vergütung
(1) Für die fotografischen Leistungen wird das im Angebot vereinbarte Honorar (Stunden-, Tages- oder Pauschalpreis) zuzüglich allfälliger Spesen und Reisekosten berechnet.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(3) Wird die vereinbarte Einsatzzeit aus Gründen verlängert, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird der Mehraufwand gemäss vereinbartem Stundensatz verrechnet. Bei Hochzeitsreportagen beginnt die gebuchte Zeit mit dem ersten Foto und endet mit Abschluss der fotografischen Tätigkeit.
(4) Mit der Auftragsbestätigung wird eine Terminreservationsgebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Erst mit Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert.
(5) Bei einer Vertragsauflösung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornokosten:
– bis 120 Tage vor dem Termin: 30 % des Honorars
– bis 60 Tage vor dem Termin: 50 % des Honorars
– bis 30 Tage vor dem Termin: 80 % des Honorars
– ab 14 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des Honorars
(6) Ausgenommen hiervon sind Krankheits- oder Todesfälle im engsten Familienkreis, welche zur Absage der Feier führen. Ein entsprechender Nachweis kann verlangt werden.
§ 4 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für Datenverlust trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Leistungen von Drittanbietern oder Subunternehmern wird keine Haftung übernommen.
(4) Lieferfristen (bei Hochzeitsreportagen in der Regel 4–8 Wochen ab Hochzeitsdatum) sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(5) Kann der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall) den Auftrag nicht ausführen, bemüht er sich – sofern möglich – um einen gleichwertigen Ersatzfotografen aus seinem Netzwerk. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(6) Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder schriftlich erfolgen. Danach gelten die Fotografien als vertragsgemäss angenommen.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
(2) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.